Aufsuchende Hilfen

Im Team der Aufsuchenden Hilfen bieten über 20 pädagogische Mitarbeiter*innen ein vielfältiges ambulantes Hilfsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien.

Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein familienaufsuchendes Angebot nach §31 SGB VIII.
Familien, denen es vorübergehend nicht gut gelingt, die Erziehungsaufgaben angemessen wahrzunehmen, sollen bei der Bewältigung von Alltagssituationen, problematischen Erziehungssituationen und Krisen unterstützt werden. Dabei gehen wir davon aus, dass es in allen Familien Ressourcen gibt, die diese bisher noch nicht für die Lösung ihrer Schwierigkeiten nutzen konnten und die es zu aktivieren gilt. In einem gemeinsamen Gespräch werden zunächst mit der Familie und dem sozialen Dienst die jeweiligen Aufträge geklärt. Zusammen werden Ziele und notwendige Handlungsschritte erarbeitet.

Ziele der SPFH können sein:

  • Durch zeitlich begrenzte Unterstützung die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu erhalten oder wiederherzustellen
  • Aktive und effektive Bewältigung problematischer Erziehungssituationen mit den Eltern zu erarbeiten
  • Bewältigungsmöglichkeiten für Krisen und krisenhafte Entwicklungen zu finden
  • Handlungskompetenzen der Eltern zu erweitern und ihre Eigenverantwortung zu stärken
  • Die beteiligten Kinder und Jugendlichen unter direktem Einbezug der Eltern in ihrer Entwicklung zu stützen und zu fördern
  • Zwischen unterschiedlichen Zielen und Interessen einzelner Familienmitglieder untereinander in förderlicher Weise zu vermitteln
  • Die Familien – wenn sinnvoll und nötig – mit sozialen Hilfseinrichtungen (Ärzten, Schuldnerberatung, Suchttherapie, Betreuungsangeboten…) in Kontakt zu bringen

In regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen, an denen die Familie, der soziale Dienst und Mitarbeiter des Schifferkinderheims teilnehmen, wird die Zielerreichung überprüft und angepasst.
Wir orientieren uns am Lebensfeld der Familien und unterstützen die Familien bei einer guten Vernetzung im Stadtteil. Zusätzlich können für verschiedene Angebote im Rahmen der SPFH die Räumlichkeiten des Schifferkinderheims, das große Spielgelände im Außenbereich und Multifunktionsräume genutzt werden. Im Bedarfsfall steht der psychologische Fachdienst des Hauses für eine Beratung zur Verfügung.
Darüber hinaus können wir nach Absprache kurzfristig Wohnraum für eine Familie oder die Unterbringung in stationären oder teilstationären Hilfen anbieten.

Betreuungshilfe
Ein weiteres Angebot der Aufsuchenden Hilfen ist die Betreuungshilfe/Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII. Hierbei geht es darum, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, dabei möglichst das soziale Umfeld einzubeziehen und die familiären Bezüge zu erhalten. Es besteht die Möglichkeit, durch gezielte Einzelbetreuung zu regelmäßigen Terminen die Hilfe den Bedürfnissen des jungen Menschen anzupassen, auf seinen individuellen Bedarf einzugehen und seine Stärken und Ressourcen zu berücksichtigen. Auch hier können die Angebote auf dem Gelände des Schifferkinderheims genutzt werden. Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens werden mit dem jungen Menschen, seinen Eltern und dem Sozialen Dienst die Ziele der Hilfe erarbeitet und in regelmäßigen Abständen überprüft.

Nachbetreuung
Im Sinne der Begleitung unserer Jugendlichen in die Selbständigkeit sehen wir auch die Nachbetreuung für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII als eine unserer Aufgaben. Wenn Jugendliche in eine eigene Wohnung ziehen, haben sie meist schon sehr viele Kompetenzen für ein selbständiges Leben erlangt.
Dennoch benötigen sie insbesondere zu Beginn ihres Lebens in einer eigenen Wohnung noch Unterstützung, z.B. bei Behördengängen und allen bürokratischen Fragen rund um den eigenen Mietvertrag. Für viele junge Menschen ist es zunächst ungewohnt, bei Schwierigkeiten, die im Alltag auftreten können, nicht auf erwachsene Betreuungspersonen im direkten Umfeld zurückgreifen zu können. Deshalb ist es für sie wichtig, ein bis zwei Mal pro Woche feste Termine mit einer pädagogischen Fachkraft in der eigenen Wohnung zu haben. Dabei können Fragen des täglichen Lebens, der Organisation und der Vernetzung im Lebensumfeld geklärt werden. Außerdem dienen die MitarbeiterInnen auch als Ansprechpartner im sozial-emotionalen Bereich und können bei der Kontaktanbahnung zu weiteren Hilfen (Ämter, Beratungsstellen, Ärzten, Therapeuten usw.) unterstützen.
Die Intensität und Dauer der Nachbetreuung wird wie bei anderen Hilfeformen auch im Hilfeplangespräch festgelegt und regelmäßig überprüft.

Integrationshilfe
Integrationshilfe ist eine Leistung zur Integration junger Menschen in Schule oder Kindertagesstätte.
Die Hilfe wird nach § 35 a SGB VIII für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche erbracht.
Die Kinder und Jugendlichen sollen durch eine zielgerichtete Unterstützung dazu befähigt werden,
den Kita- oder Schulalltag so selbstständig wie möglich zu bewältigen. Es steht hierbei nicht die Verbesserung der schulischen Leistungen im Vordergrund, sondern Ziel ist die Reduzierung des Unterstützungsumfangs des jungen Menschen.

Begleiteter Umgang
Der Begleitete Umgang richtet sich an Kinder und Jugendliche, die nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin die Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen pflegen wollen und diese Personen aber aus eigenen Ressourcen dazu nicht in der Lage sind und/oder eine Gefährdung des Kindeswohls während der Umgangskontakte nicht ausgeschlossen werden kann.
Begleiteter Umgang orientiert sich stets am Wohle des Kindes bzw. Jugendlichen und dient der vorrangigen Wahrung dessen Interessen und Bedürfnissen gegenüber den Interessen aller Beteiligten, soweit der Kindeswille mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Handlungsziele des Begleiteten Umgangs sind stets auf die jeweilige spezifische Situation und die Interessen und Bedürfnisse des Kindes und Jugendlichen zugeschnitten. Diese sind unter anderem die Anbahnung, Wiederherstellung, Weiterführung und Gestaltung der Kontakte zwischen dem Kind bzw. Jugendlichen und dem/der Umgangssuchenden, um die emotionale und soziale Bindung und Beziehung zu erhalten und zu intensivieren.
Die Umgangsbegleitung wird in den meisten Fällen von einer Beratung der Umgangsgewährenden und Umgangssuchenden und des Kindes bzw. Jugendlichen flankiert. Der Begleitete Umgang ist als vorübergehende Jugendhilfemaßnahme zu verstehen, die eine schnellstmögliche Verselbstständigung des Umgangs als Richtungsziel vorsieht.

Individuelle Zusatzleistungen
Haben junge Menschen auf Grund ihrer Lebenssituation oder einer Indikationsstellung besonderen Hilfebedarf, der über die normalen Leistungen nicht gedeckt werden kann, so können Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII Individuelle Zusatzleistungen (IZ) vereinbart werden.
Die Individuellen Zusatzleistungen (IZL) können die Kinder und Jugendlichen zusätzlich zu einer anderen Hilfe (Tagesgruppe, Wohngruppe) erhalten.

Unser Team aus erfahrenen pädagogischen und psychologischen Fachkräften hat dadurch die Möglichkeit, ganz individuell und passgenau Hilfen für das jeweilige Kind oder den Jugendlichen anzubieten.